Sercotel Rosaleda Málaga
Málaga, Spanien
Bewertungen
4.4
Sehr gut
1 Bewertungen
culture
5
Essen und Trinken
5
Hotel
5
infrastructure
3
Lage
3
Zimmer
5
Service
5
4.4
Miriam K.
Oktober 2024
"Stadthotel"
verifizierte Bewertung
Für eine Städtereise ohne Auto etwas zu weit außerhalb
Miriam K. empfiehlt dieses Hotel weiter
Beliebteste Ausstattungen
a_la_carte
baby_cot
free_wlan
non_smoking_rooms
own_fitness_facilities
own_outdoor_pool
parking_spaces_available
restaurant
wlan_available
Hotelbeschreibung
LAGE
AUSSTATTUNG
VERPFLEGUNG
Frühstück
INFORMATIONEN
DOPPELZIMMER
Einreisebestimmungen Spanien:
Deutsche Staatsbürger (auch Minderjährige) benötigen für die Einreise nach Spanien einen Personalausweis, gültigen vorläufigen Personalausweis, Reisepass oder vorläufigen Reisepass. Kinder bis zu 12 Jahren können auch mit einem bereits ausgestellten Kinderreisepass bis zum Ablauf dessen Gültigkeit einreisen.
Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein. Allerdings ist gemäß geltender spanischer Luftsicherheitsbestimmungen generell ein gültiges Ausweisdokument zur Beförderung notwendig.
Minderjährige, die ohne die Begleitung eines Elternteils/Sorgeberechtigten reisen und die spanische Staatsangehörigkeit besitzen (auch deutsch-spanische Doppelstaater) benötigen für die Ausreise eine Ausreisegenehmigung (Permiso de viaje para menores).
Bürger anderer Staaten erkundigen sich zu den Einreisebestimmungen bitte bei der zuständigen spanischen Botschaft bzw. bei den Generalkonsulaten.
Bitte beachten Sie, dass mit Einreise ab dem 02.12.2024 die Hotels in Spanien verpflichtet sind, weitreichende personenbezogene Daten beim Check-In zu erfassen.
Quelle: Spanien: Reise- und Sicherheitshinweise - Auswärtiges Amt (auswaertiges-amt.de)
(Stand: Dezember 2024)
Nur-Hotel-Buchungen:
Bitte beachten Sie, dass für alle Gäste ohne Wohnsitz in der EU vor allem bei "Nur Hotel Buchungen" im Zielgebiet Probleme beim Einchecken im Hotel auftreten können. In einem solchen Fall sind die Hoteliers dazu berechtigt, eine Nachzahlung vor Ort einzufordern oder die Buchung zurückzuweisen!
- befindet sich in Malaga
- zum Flughafen Malaga (AGP) ca. 10 km
- Stadthotel
AUSSTATTUNG
- 150 Zimmer in einem 7-stöckigen Gebäude
- Rezeption (24 Stunden), Lifte, WLAN (inklusive)
- Buffetrestaurant
VERPFLEGUNG
Frühstück
- in Buffetform
INFORMATIONEN
- Kreditkarten: VISA, MasterCard
- Baujahr: 2021
- Sprachen: Spanisch, Englisch, Deutsch
- Check-in ab 14:00 Uhr, Check-out bis 12:00 Uhr
- Landeskategorie: 4 Sterne
DOPPELZIMMER
- Balkon
- Doppelbett oder 2 Einzelbetten
- Dusche, WC, Föhn, Slipper, Badeücher, Annehmlichkeiten
- SAT-TV, Telefon, WLAN, Mietsafe
- Minibar (gegen Gebühr)
- Klimaanlage (individuell regulierbar)
- auch buchbar zur Einzelbelegung
Einreisebestimmungen Spanien:
Deutsche Staatsbürger (auch Minderjährige) benötigen für die Einreise nach Spanien einen Personalausweis, gültigen vorläufigen Personalausweis, Reisepass oder vorläufigen Reisepass. Kinder bis zu 12 Jahren können auch mit einem bereits ausgestellten Kinderreisepass bis zum Ablauf dessen Gültigkeit einreisen.
Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein. Allerdings ist gemäß geltender spanischer Luftsicherheitsbestimmungen generell ein gültiges Ausweisdokument zur Beförderung notwendig.
Minderjährige, die ohne die Begleitung eines Elternteils/Sorgeberechtigten reisen und die spanische Staatsangehörigkeit besitzen (auch deutsch-spanische Doppelstaater) benötigen für die Ausreise eine Ausreisegenehmigung (Permiso de viaje para menores).
Bürger anderer Staaten erkundigen sich zu den Einreisebestimmungen bitte bei der zuständigen spanischen Botschaft bzw. bei den Generalkonsulaten.
Bitte beachten Sie, dass mit Einreise ab dem 02.12.2024 die Hotels in Spanien verpflichtet sind, weitreichende personenbezogene Daten beim Check-In zu erfassen.
Quelle: Spanien: Reise- und Sicherheitshinweise - Auswärtiges Amt (auswaertiges-amt.de)
(Stand: Dezember 2024)
Nur-Hotel-Buchungen:
Bitte beachten Sie, dass für alle Gäste ohne Wohnsitz in der EU vor allem bei "Nur Hotel Buchungen" im Zielgebiet Probleme beim Einchecken im Hotel auftreten können. In einem solchen Fall sind die Hoteliers dazu berechtigt, eine Nachzahlung vor Ort einzufordern oder die Buchung zurückzuweisen!